Karriere
Was ist eigentlich Karriere? Karriere definiert sich für jeden Menschen anders. Für manche bedeutet Karriere ganz unten anzufangen und ganz oben aufzuhören. Andere wiederum machen sich gar nichts aus Karriere, haben ihren Beruf mit dem sie glücklich sind und manche wollen immer höher und bezeichnen Karriere als die Leiter zur höchsten Stufe.
Man muss der Tatsache ins Auge sehen, dass heutzutage nichts mehr ohne Bildung geht. Selbst ein Fachabitur reicht in manchen Fällen nicht mehr aus, um das zu werden, was man sich wünscht. Der Druck war noch nie größer als jetzt. Wenn man Karriere machen will ist ein Abitur meist Grundvorausetzung, denn wenn man glaubt mit einem Hauptschulabschluss Karriere machen zu können und die bestbezahltesten Berufe zu bekommen, hat man schon verloren. Natürlich kann man die typischen "Teenagertraumberufe" ausüben, wie Sänger/in oder Schauspieler/in, aber auch für diese Berufe bedarf es einer gewissen Eigenkompetenz und Bildung. Niemand ist je ohne Bildung irgendetwas geworden, weil es einfach wichtig ist. Mit dem Abitur eröffnet man sich die Möglichkeit zu studieren und eine Hochschulabschluss zu erreichen. Auch wenn man nach der Realschule oder der Fachhochschulreife schon weiß was man machen möchte und die Berufswahl schon getroffen hat, ist es trotzdem sinnvoll, sich alle Möglichkeiten offen zu halten, solange man die Chance dazu hat, denn vor allem in der heutigen Zeit werden immer mehr Fachkräfte gesucht und je höher man auf der Leiter steht, desto schwerer ist es, den Job zu verlieren, denn wen es trifft, sind die, die nichts aus ihrem Leben gemacht haben oder machen wollten. Und es kann wirklich jeder schaffen mit einem gewissen Maß an Fleiß! Der Bildungswert dauert ohne Frage länger, als wenn man gleich in die Ausbildung startet, aber auf lange Sicht ist es sinnvoll ein Abitur und Studium zu haben, einfach um sich alle Möglichkeiten offen zu halten.
Die Arbeitssicherheit ist in Deutschland genau geregelt, um berufstätige Menschen im Arbeitsalltag vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.
Grundlage bildet das so genannte Arbeitsschutzgesetz. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sollen für die Einhaltung dieser Regeln am Arbeitsplatz sorgen.
Ihre Aufgaben sind im so genannten Arbeitssicherheitsgesetz festgeschrieben.
Dieses existiert in seiner ursprünglichen Form seit dem Jahr 1973; die letzte Aktualisierung erfolgte im Jahr 2006.
Alle Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter haben eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu stellen; dieser kommt vor allem eine beratende Tätigkeit zu.
Unterstützt wird vor allem der Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner Pflichten hinsichtlich des Arbeitsschutzgesetzes durch diese Fachkraft.
Beschäftigt ein Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter, muss ein so genannter Sicherheitsbeauftragter bestellt werden; diesem fallen ähnliche Aufgaben zu wie der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Beide unterstützen den Arbeitgeber sowohl bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln für die Arbeitssicherheit, der Gestaltung der Arbeitsplätze als auch bei verschiedenen Arbeitsabläufen.
Der Sicherheitsbeauftragte beurteilt die vorherrschenden Arbeitsbedingungen und gibt Verbesserungsvorschläge, um künftige Unfälle zu vermeiden.
Alle Arbeitsmittel sollten vor der ersten Inbetriebnahme vom Beauftragten auf ihre technische Sicherheit geprüft werden.
Kommt es wider Erwarten doch zu einem Arbeitsunfall, ist es Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten, den Ablauf des Unfalls zu analysieren und die Ursachen schnellstmöglich zu beseitigen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen eine spezielle Ausbildung, vorzugsweise ein Studium, absolvieren.
Einem Betriebsarzt kommen ganz ähnliche Aufgaben zu. Betriebe sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Eine entscheidende Aufgabe der Betriebsärzte ist die Integration behinderter Menschen in die Arbeitswelt. Ein Betriebsarzt muss vom Unternehmen schriftlich bestellt werden und ist diesem direkt unterstellt. Eine Weisungsbefugnis an die Mitarbeiter hat ein Betriebsarzt nicht.
Betriebsarzt darf sich nennen, wer nach dem mindestens fünfjährigen Medizinstudium eine ärztliche Weiterbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin absolviert hat.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland Gewerbeaufsichtsämter und Berufsgenossenschaften; beiden kommt eine tragende Rolle bei der Überwachung zu. Die Unfallverhütungsvorschriften, welche von der Berufsgenossenschaft herausgegeben werden, sind von den Betrieben zu befolgen. So verlangt etwa das Arbeitssicherheitsgesetz, dass Arbeitnehmer regelmäßig von ihren Vorgesetzten zu unterweisen sind.
Arbeitssicherheit bedeutet nicht nur das Verhindern von Unfällen aufgrund technischer Mängel, auch psychologische Aspekte am Arbeitsplatz werden genau durchleuchtet.
Um einen passenden Job zu finden, ist es oft nützlich, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Hierbei kann eine individuelle Arbeitsvermittlung der richtige Ansprechpartner sein. Diese bietet dem Bewerber professionelle Unterstützung beim Wiedereinstieg oder bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, der bessere Aufstiegschancen, angemessenere Verdienstmöglichkeiten oder eine angenehmeres Betriebsklima bietet.
Auch Existenzgründer, die sich gerne selbstständig machen möchten können von der externen Dienstleistern zu Beginn stark profitieren. Am allerwichtigsten ist jedoch, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer an Ihrem Arbeitsplatz und in Ihrer Rolle im Unternehmen wohl fühlen. Denn wer sich täglich nur zur Arbeit quält und hofft, dass die Arbeitszeit zügig vergeht, der kann langfristig keine guten Leistungen bringen. Von daher ist es wichtig, immer auch auf das eigene Bauchgefühl zu hören und sich eine Tätigkeit oder Aufgaben zu suchen, die einen ausfüllen.
|
|