Alten-, Kranken- und Gesundheitspflege

Bei der Altenpflege werden ältere Menschen von ausgebildetem Personal betreut und gepflegt. Dazu gehören unter anderem die Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen, bei medizinischen Praktiken und bei körperlichen Übungen. Die Pfleger assistieren auch bei der Versorgung und Rehabilitation von kranken und behinderten älteren Menschen. Ebenfalls bieten sie älteren Personen bei persönlichen und sozialen Fragestellungen Unterstützung. Es erfolgt Beratung zur Organisation einer eigenständigen Lebensführung, und es werden Freizeitaktivitäten, Feiern und Ausflüge koordiniert. Auch werden die Senioren zu Behörden- und Arztterminen begleitet.

Gesundheits- und Krankenpflege wird sowohl in Kliniken als auch bei Patienten zuhause betrieben. Hierfür werden zwischenmenschliche wie auch technische Fähigkeiten benötigt. Zu den Aufgaben zählen die kompetente und umfassende Pflege des Patienten, Hilfe bei der Vor- und Nachbereitung der Diagnostik und Therapie sowie die Anleitung zu gesundheitsbewusstem Verhalten. Auch wird der körperliche und geistige Zustand des Patienten beobachtet und regelmäßig an die behandelnden Ärzte weitergeleitet.

Pflegestufen

Pflegebedürftige bekommen grundsätzlich Unterstützung von der Pflegeversicherung ihrer Krankenversicherung. Hierbei gibt es die Pflegestufen 0, 1, 2 und 3.

Generell wird bei Pflegebedürftigkeit die Finanzierung der nötigen Betreuung und Medikamente unterstützt. Dazu zählen spezielle Pharmaprodukte und Leistungen der sogenannten "Grundpflege". Diese besteht aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Zu den Bedingungen für Pflegestufe 1 zählt ein täglich erforderlicher Pflegeaufwand von insgesamt 90 Minuten, davon täglich 46 Minuten Grundpflege. Bei Pflegestufe 2 liegt die sogenannte "Schwerpflegebedürftigkeit" vor. Dies bedeutet einen Pflegeaufwand von insgesamt 180 Minuten täglich, 120 Minuten davon Grundpflege. Bei Pflegestufe 3 ist von "Schwerstpflegebedürftigkeit" die Rede. Voraussetzungen dafür sind ein täglicher Pflegeaufwand von insgesamt 300 Minuten, davon 240 Minuten Grundpflege pro Tag.

Auch existiert die Pflegestufe 0. Hier besteht Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung, der nicht das Maß der Pflegestufe 1 erreicht.

Ambulanter Pflegedienst

In Deutschland gibt es knapp 11000 ambulante Pflegedienste die eine medizinische, pflegerische oder privathaushaltliche Versorgung von hilfebedürftigen Menschen nach dem V. und XI. Sozialgesetzbuch übernehmen.
Die Verwaltung, Abrechnung und Planung eines ambulanten Pflegedienstes wird durch eine Pflegedienstleitung gesichert; unterstützend setzen viele Pflegedienste eine Software zur täglichen Patientendokumentation ein.
Wer auf der Suche nach einem ambulanten Pflegedienst ist, kann sich im Internet über die Angebote in seiner Heimatstadt informieren und zum Beispiel herausfinden, welche Art Pflegedienst Berlin bietet.